Dauerthema Mietpreisbremse – notwendig oder destruktiv?
In den letzten Jahren haben die Mietpreise kräftig angezogen. Insbesondere in Ballungsräumen sind die Preise drastisch angestiegen, doch auch das metropolnahe Umfeld ist betroffen. Um diesem Trend entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung vor einigen Jahren die sogenannte Mietpreisbremse verabschiedet. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit der Frage, ob es sich dabei um eine notwendige Maßnahme oder doch eher um einen nicht konformen Eingriff in den Markt handelt.
Wo und wie greift die Mietpreisbremse?
Beginnen wir zunächst mit einer Klarstellung. Die Mietpreisbremse greift nicht überall! Denn sie soll primär die Regionen regulieren, deren Wohnungsmarkt besonders angespannt und in denen der Mietanstieg besonders drastisch ausgefallen ist. Infolgedessen darf in diesen Gebieten der Mietpreis bei einer Neuvermietung maximal zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen. In Stuttgart unterliegen aktuell 68 Gemeinden der Bremse.
Warum müssen Mieten überhaupt reguliert werden?
Wohnen ist ein Sicherheitsbedürfnis und gehört somit zur Kategorie der Grundbedürfnisse. Durch die stetig steigenden Mieten wird die Erfüllung dieses für immer mehr Menschen zu einer echten Herausforderung. Der Auftrag der Bundesregierung ist es daher, helfend einzugreifen und dieses sicherzustellen. Dabei wird der Immobilienmarkt allerdings schon seit Jahrzehnten durch unterschiedliche Vorgehensweisen reguliert. Sozialer Wohnungsbau, staatliche Bauprojekte und Subventionierung haben die Mietpreise über Jahrzehnte auf einem niedrigen Preissegment gehalten.
Nach dem wir nun die Grundlage erklärt haben, kommen wir zum eigentlichen Kernproblem. Kurz und knapp auf den Punkt gebracht: die Mietpreisbremse ist nicht marktkonform! Zwar sind staatliche Markteingriffe in einem bestimmten Rahmen normal – zumindest sofern kein absolut freier Markt vorliegt – jedoch unterscheidet man zwischen marktkonformen und marktinkonformen Eingriffen. In diesem Beispiel beschränken wir uns auf Subventionen und Steuerlast als marktkonformes Eingreifen und Höchstpreise bzw. eine Mietpreisbremse als marktinkonformes Eingreifen.
Marktinkonformes Eingreifen
Die Grundidee der Preisbildung ist einfach. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. An dem Punkt, an dem sich Nachfrage und Angebot treffen, entsteht die Gleichgewichtsmenge und der Gleichgewichtspreis. Also der Preis, den die meisten Menschen bereit sind zu bezahlen.
Der Staat hat nun die Möglichkeit, auf unterschiedliche Arten in diese Preisentwicklung einzugreifen. Beispielsweise durch einen Mindestpreis, der für gewöhnlich über dem Gleichgewichtspreis liegt. Das würde bedeuten, dass eine bestimmte Ware zukünftig nicht unter diesem Preis gehandelt werden dürfte. Marktwirtschaftlich spricht man nun von einem Angebotsüberhang. Insgesamt wird weniger Ware umgesetzt.
Das Gegenstück hierzu bildet der Höchstpreis – auf Immobilien bezogen also die Mietpreisbremse. Dieser liegt für gewöhnlich unter dem Gleichgewichtspreis. Durch diese künstliche Anpassung des Markts wird schlussendlich eine geringere Gesamtmenge umgesetzt. Mit anderen Worten: Eine Mietpreisbremse sorgt für ein geringeres Wohnungsangebot, da weniger Menschen bereit sind, Ihre Immobilie für diesen Preis zu vermieten bzw. zu verkaufen.
Fazit
Die Mietpreisbremse ist unserer Meinung nach kein adäquates Mittel, um bezahlbaren Wohnung zu schaffen. Stattdessen sollte die Bundesregierung über Subventionierung der Immobilienbranche einen Teil der Mieten mittragen. Immerhin müssen für den Vermieter Anreize geschaffen werden, sein Angebot auf dem Markt langfristig rentabel zu gestalten. Bauprämien für langfristigen, sozialen Wohnungsbau könnten weitere Entlastung bringen. Eines steht jedoch fest: Harte Regulationen in Form der Mietpreisbremse stoppen die steigenden Preise keineswegs. Im Gegenteil. Die Wohnungsknappheit wird künstlich verstärkt.
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