Was genau ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip wurde von der großen Koalition im Jahre 2013 in den Koalitionsvertrag aufgenommen und besitzt seit dem 01. Juni 2015 auch Gültigkeit. Kurz und knapp regelt es die Provision von Immobilienmaklern bei der Vermittlung von Mietwohnungen. Genauer gesagt, wer die Provision zu bezahlen hat.
Zuvor war es Vermietern nämlich erlaubt, die Provision des Immobilienmaklers auf neue Mieter abzuwälzen. Die Bundesregierung sah sich zum Handeln veranlasst, da Vermieter problemlos die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen konnten, ohne im Endeffekt dafür bezahlen zu müssen. Gerade in Ballungsgebieten sorgte das für horrende Mietnebenkosten bei neuen Mietern. Seit dem Bestellerprinzip ist dieses Vorgehen nicht länger zulässig. Zu bezahlen hat derjenige, der den Makler ursprünglich beauftragt hat. Das Ziel des Bestellerprinzips ist es also, Mieter finanziell zu entlasten.
Kritik an der neuen Regelung
Scharfe Kritik an der neuen Regelung kam unter anderem vom Immobilienverband Deutschland (IVD). Der IVD ist ein Zusammenschluss von Maklern, Immobilienberatern, Verwaltern und weiteren Berufen der Immobilienbranche. Sie glaubten, dass Makler infolge seltener beauftragt würden und deshalb starke finanzielle Einbußen hinnehmen müssten. Damit einher ginge auch eine steigende Wohnungsvergabe unter der Hand. Außerdem könne die hohe Qualität der Vermittlung nicht länger garantiert werden, wodurch letztendlich der Wohnungssuchende zu leiden habe.
Kritik kam auch aus den Reihen der Mietergemeinschaften selbst. Sie befürchteten, dass Vermieter die Provision des Maklers zwar bezahlen, sich diese schlussendlich jedoch über höhere Mieten zurückholen würden. Auf lange Sicht gesehen, käme dies Mieter teurer zu stehen als eine Einmalzahlung.
Prüfung weiterer Einsatzmöglichkeiten
Aktuell wird geprüft, ob das Bestellerprinzip auch beim Kauf von Immobilien zum Einsatz kommen könnte. In Deutschland können sich die Nebenkosten bei einem Immobilienkauf auf bis zu 15 % der Gesamtsumme belaufen. Gemeinsam mit einem Eigenkapitaleinsatz von 10 – 20 % für viele potenzielle Käufer der Hauptgrund, zur Miete wohnen zu bleiben. Wenn der Verkäufer die Provision des Immobilienmaklers zu entrichten habe, könne das für angehende Käufer eine echte finanzielle Entlastung sein.
Während es auch in diesem Fall heftige Kritik seitens der Immobilienbranche und Marktexperten setzte, glauben Befürworter – unter denen übrigens auch Makler sind – dass das so eingesparte Geld in die Finanzierung einfließen und zu niedrigeren Bauzinsen führen könnte. In anderen Ländern der EU ist ein Kauf-Bestellerprinzip bereits seit Jahren existent.
Fazit
Das Bestellerprinzip für Mietwohnungen hat bei Immobilienmaklern zu einem Auftragsrückgang von 15 bis 20 % in diesem Segment geführt. Nichtsdestotrotz ist es der heutigen Zeit angemessen. Wer einen Service in Anspruch nimmt, muss auch selbst dafür bezahlen. Und nicht die Kosten auf andere abwälzen.
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